Nutzungskategorie N1 - ausschließlich begehbare Flächen
Musterleistungsverzeichnis zum Download
- Vorbemerkungen
- Bettung
- Fugen verfüllen - kunstharzgebunden, hoch wasserdurchlässig
- Terrasse mit auskragender Bodenplatte (wasserundurchlässiger Tragschicht)
- Sonderkonstruktion keramische Platten in einer Dicke von 20 mm (Mindestdicke) mit und ohne gebundene Tragschicht (auskragende Bodenplatten)
Vor Abgabe des Angebots hat sich der Bieter über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Es werden keine Nachforderungen anerkannt, die aus Unkenntnis der Sachlage entstanden sind. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik, der derzeitige Stand der Technik ist zu berücksichtigen. Sowohl der Auftragnehmer als auch der letztendlich ausführende Nachunternehmer müssen über entsprechende Referenzen die gebundene Bauweise betreffend verfügen und haben diese vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Die Verarbeitung aller in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte muss gemäß den Ausführungsanweisungen und den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Technischen Merkblättern des Materialherstellers, Firma JURALITH Baustoff-GmbH, Deuerlinger Straße 43, 93351 Painten, erfolgen. Systemfremde Produkte dürfen nicht verwendet werden
Folgende Regelwerke in der jeweils aktuellen Fassung sind unter anderem bei den Pflasterarbeiten zu beachten:
- DIN 18318, DIN 18299
- DIN EN 1342, DIN EN 1330, DIN EN 1339 bzw. in Ergänzung
- ZTV P-StB
- TL Pflaster StB
- Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen FGSV 618/1
- Merkblatt für Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen FGSV 622
- „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“ der FLL
- „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ der FLL
- Richtlinie Pflaster- und Plattendecken für befahrene und begangene Flächen in ungebundener und gebundener Ausführung sowie in Mischbauweise, DNV Fassung

