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Drainfähigkeit
Belastbarkeit
Einsatzbereiche
Drainfähigkeit
Belastbarkeit
Einsatzbereiche

 

Öffentliche Wege, Straßen und Plätze
im Zuständigkeitsbereich der RStO

 

Vorbemerkungen

Vor Abgabe des Angebots hat sich der Bieter über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Es werden keine Nachforderungen anerkannt, die aus Unkenntnis der Sachlage entstanden sind. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik, der derzeitige Stand der Technik ist zu berücksichtigen. Sowohl der Auftragnehmer als auch der letztendlich ausführende Nachunternehmer müssen über entsprechende Referenzen die gebundene Bauweise betreffend verfügen und haben diese vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Die Verarbeitung aller in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte muss gemäß den Ausführungsanweisungen und den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Technischen Merkblättern des Materialherstellers, Fa. JURALITH Baustoff GmbH, Deuerlinger Straße 43, 93351 Painten, erfolgen. Systemfremde Produkte dürfen nicht verwendet werden

Folgende Regelwerke in der jeweils aktuellen Fassung sind unter anderem

 bei den Pflasterarbeiten zu beachten:

  • DIN 18318, DIN 18299
  • DIN EN 1342, DIN EN 1330, DIN EN 1339 bzw. in Ergänzung
  • ZTV-P-StB
  • TL Pflaster StB
  • RStO
  • Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen 618/1
  • Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung sowie für Einfassungen FGSV 618/2
  • Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen FGSV 947
  • „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ der FLL

Hinweis:

  • Ist die Tragschicht (z. B. Tiefgaragendecke), aus welchem Grund auch immer, wasserundurchlässig muss eine zweite Entwässerungsebene (auf die zu erwartende Belastung abgestimmte Drainagebahn) eingebaut werden, die auch entwässern können muss, ggf. ist ein hierzu ausreichendes Gefälle einzubauen. Die Bodenplatte ist vor Beginn der Arbeiten abzudichten.
  • Der Nachweis eines Frost-/Tausalzwiderstandes ist bei einem wasserdurchlässigen Bettungsmaterial nicht sinnvoll bzw. mit dem CDF Verfahren nicht zu erbringen.
  • Die Anforderungen bezüglich der Haftzugfestigkeit gelten für Steine bis 320 mm Kantenlänge und Platten bis 600 mm Kantenlänge. Diese Anforderungen können nicht ohne Vorversuche auf beliebige größere Formate übertragen werden.
  • Bei Befahrung sind die Fugen in voller Fugenhöhe in einem Arbeitsgang zu füllen. Fugen bis 3 mm unter Steinoberkante gelten als voll gefüllt.
  • Sofern Steine mit Fasen eingebaut werden dürfen die Fasen nicht verfüllt werden.
  • Plattenbeläge in gebundener Ausführung sollten gemäß dem Merkblatt für die gebundene Bauweise nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. 
  • Bei Kreisverkehr oder BK 10 sind Großpflastersteine (mindestens 160 x 160 x 160 mm) aus magmatischem Gestein zu verwenden.