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                   BEDINGUNGEN ZUM AUFSTELLEN VON BAUSTELLENSILOS


               Für die Auswahl sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Zufahrt   Die Aufnahmeseite des Silos für den Transport sollte Tag und Nacht für die
               und des Aufstellortes ist in der Regel der Betreiber auf der Baustelle ver-  Anfahrt des Silofahrzeuges bzw. des Siloaufliegers freigehalten werden.
               antwortlich.
                                                                  Bei  Nachblasungen  sind  die  Füll-  und  Entlüftungsleitungen  auf  freien
               Der Aufstellplatz für die Silos ist so zu wählen und vorzubereiten, dass das   Durchgang sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf die Funktions-
               Silostellfahrzeug und die Siloauflieger auf sicherer Fahrbahn an- und ab-  fähigkeit zu überprüfen; der Staubsack ist anzuschließen.
               fahren können. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge ein Gesamtge-
               wicht von bis zu 40 to haben können.               Beim Nachblasen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahren-
                                                                  bereich des Silos aufhalten.
               Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen ist
          TECHNISCHE DATEN  zu kennzeichnen. Er muss eben und mindestens 3,0 x 3,0 m groß sowie   chen, Gegenmaßnahmen sind einzuleiten
                                                                  Beim Befüllen des Silos ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig
               zu beachten bzw. beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen
               (EVU) zu erfragen. Der vom Betreiber ausgewählte Stellplatz ist eindeutig
                                                                  auf etwaiges Einsinken zu beobachten. Ggf. ist das Nachblasen abzubre-
                                                                  .
               gegen Unterspülung und seitliches Abrutschen gesichert sein
                                                                  Die Silos müssen stoßfrei befüllt werden. Der im Silo entstehende Füll-
               .
               Werden Baustellensilos im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, so ist
                                                                  druck darf 0,1 bar nicht überschreiten. Das Ablassen des Restdrucks aus
               seitens des Nutzers bei der Gemeinde oder unteren Verkehrsbehörde eine
                                                                  dem Füllfahrzeug darf nicht über das Baustellensilo erfolgen.
               entsprechende Sondernutzungserlaubnis für die betroffene Fläche einzu-
               holen und dem Silosteller/(Mörtel-)Hersteller vor dem Aufstellen nachzu-
                                                                  Vor dem Verladen  des  Silos auf  das Silostellfahrzeug  müssen  alle vom
               weisen. Das jeweilige Silo muss mit reflektierenden Folien in den Farben
                                                                  Betreiber angebauten Maschinen oder Anlagen entfernt sein. Vor dem
                                                                  Transport müssen Dach- und Standrahmen des Silos von Verschmutzun-
               Rot und Weiß sowie Warnlampen gekennzeichnet werden.
                                                                  gen gesäubert sein. Siloverschlusskappen müssen beim  Transport ge-
               Die Bodenbelastung beträgt bei einem gefüllten Silo bis zu 0,3 N/mm².   schlossen sein.
               Dementsprechend ist die Tragfähigkeit des Aufstellplatzes sicherzustel-
               len. Bei unzureichender Tragfähigkeit des Bodens ist eine Fundamentie-  Beim Verladen des Silos auf das Silostellfahrzeug dürfen sich keine unbe-
               rung durchzuführen. Im Regelfall sind Stahlbetonfundamente zu wählen.   fugten Personen im Gefahrenbereich des Baustellensilos aufhalten.
               Dabei ist Platten- oder Streifenfundamenten der Vorzug vor Einzelfunda-
               menten zu geben.                                   Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung und das Betreiben
                                                                  von Drucksilos
               Anstelle von Betonfundamenten kann auch ein Schwellenlager angelegt
               werden, wenn ein tragfähiger Untergrund mit einer zulässigen Boden-  Vor dem Druckaufbau ist zu kontrollieren, ob die Einblas- und Entlüf-
               pressung von mehr als 0,2 N/mm² vorhanden ist. Für ein Schwellenlager   tungsleitung sowie der Domdeckel geschlossen und dicht sind. Das
               verwendete Bohlen müssen mindestens 3,0 bis 3,5 m lang, 30 cm breit   Überprüfen bzw. Anlüften des Sicherheitsventils ist regelmäßig durchzu-
               und 8 cm dick sein. Die Schwellen sind auf der Baustelle bereitzustellen,   führen. Es dürfen nur vom Hersteller bzw. Eigentümer des Behälters zu-
               ggf. sind die Einbindetiefen von Fundamenten nach DIN 1054 zu beach-  gelassene Verdichter zur Herstellung des Überdrucks verwendet werden.
               ten. Für die zulässige Belastung des Baugrundes gilt DIN 1054. In Zwei-  Silos müssen vor dem Befüllen drucklos gemacht werden. Der Kugelhahn
               felsfällen ist stets eine Berechnung bzw. ein Bodengutachten erforderlich.  muss geschlossen sein.
               Beim Aufstellen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahren-  Der Betriebsdruck von 2 bar darf nicht überschritten werden. Vor dem
               bereich des Silos befinden. Beim Aufstellen im Bereich von Baugruben   täglichen Arbeitsende und dem Transport müssen die Silos drucklos ge-
               und Gräben ist gemäß DIN 4124 Baugruben und Gräben/Böschungen,   macht werden.
               Arbeitsraumarbeiten, Verbau darauf zu achten, dass der notwendige Si-
               cherheitsabstand gewährleistet ist.                Die unter Druck stehenden Silos dürfen unter keinen Umständen geöff-
                                                                  net werden.
               Baustellensilos dürfen nur an den Aufnahmebeschlägen und nur mit da-
               für geeigneten Geräten durch befugtes Personal transportiert oder um-  Änderungen oder Reparaturen dürfen nur vom Lieferanten oder mit sei-
               gestellt werden.                                   nem ausdrücklichen Einverständnis durchgeführt werden.
               Ein Krantransport ist nur nach Maßgabe des Siloherstellers (gemäß Be-  Der Domdeckel darf auf der Baustelle grundsätzlich nicht geöffnet wer-
               triebsanleitung für das Silo) und nur im restlos entleerten Zustand zuläs-  den! Achtung, Lebensgefahr!
               sig. Ggf. ist Rücksprache mit dem Silosteller zu halten.
                                                                  Leere Behälter müssen ggf. gegen Windkräfte verankert werden, beson-
               Im Zuge der Siloaufstellung händigt der Hersteller dem Betreiber des Bau-  dere Vorsicht ist geboten im Randbereich von Baugruben, Rohrgräben,
               stellensilos eine Betriebsanleitung aus, die ggf. auch damit verbundene   Böschungen u. ä., bei aufgeschüttetem Boden, bei längerer Standzeit des
               Geräte (z. B. Rüttler, Mischmaschine) umfasst. Der Betreiber setzt die In-  Behälters sowie bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. gefrore-
               halte der Betriebsanleitung in eine baustellenbezogene Betriebsanwei-  nem Boden).
               sung um. Beispiele für eine Betriebsanleitung befinden sich in der BGR
               117-2.                                             Für den elektrischen Anschluss ist eine Zuleitung 32 Amp. und ein
                                                                  Wasseranschluss ¾ Zoll erforderlich. Beim Einsatz von mobilen Strom-
               Zur Verbesserung des Materialauslaufverhaltens dürfen nur vom (Silo-)   erzeugern zum Betrieb des Silos – müssen diese eine Leistung von
               Hersteller genehmigte und werkseitig montierte Rüttler verwendet wer-  min. 13,6 kW oder 17 kvA nachweisen.
               den. Zur Befestigung des Rüttlers dient ausschließlich die angeschweißte
               Rüttlerplatte. Ein Rüttler darf nur zeitgleich mit einer Förderanlage oder
               der Mischmaschine in Betrieb sein. Bei leeren Silos ist der Rüttler sofort
               auszuschalten.
                                                                                                JURALITH Baustoff GmbH
               Die Entlüftungsleitungen drucklos betriebener Silos sind stets offen zu          Deuerlinger Straße 43
               halten; es darf sich weder Druck noch Unterdruck im Behälter aufbauen.           93351 Painten
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               Während der Standzeit ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig          Fax +49 (0) 9499 9418-45
               auf etwaiges Einsinken zu beobachten. Ggf. sind rechtzeitig Gegenmaß-            www.juralith.com
               nahmen einzuleiten.                                                              info@juralith.com








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