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BEDINGUNGEN ZUM AUFSTELLEN VON BAUSTELLENSILOS
Für die Auswahl sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Zufahrt Die Aufnahmeseite des Silos für den Transport sollte Tag und Nacht für die
und des Aufstellortes ist in der Regel der Betreiber auf der Baustelle ver- Anfahrt des Silofahrzeuges bzw. des Siloaufliegers freigehalten werden.
antwortlich.
Bei Nachblasungen sind die Füll- und Entlüftungsleitungen auf freien
Der Aufstellplatz für die Silos ist so zu wählen und vorzubereiten, dass das Durchgang sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf die Funktions-
Silostellfahrzeug und die Siloauflieger auf sicherer Fahrbahn an- und ab- fähigkeit zu überprüfen; der Staubsack ist anzuschließen.
fahren können. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge ein Gesamtge-
wicht von bis zu 40 to haben können. Beim Nachblasen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahren-
bereich des Silos aufhalten.
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen ist
TECHNISCHE DATEN zu kennzeichnen. Er muss eben und mindestens 3,0 x 3,0 m groß sowie chen, Gegenmaßnahmen sind einzuleiten
Beim Befüllen des Silos ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig
zu beachten bzw. beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen
(EVU) zu erfragen. Der vom Betreiber ausgewählte Stellplatz ist eindeutig
auf etwaiges Einsinken zu beobachten. Ggf. ist das Nachblasen abzubre-
.
gegen Unterspülung und seitliches Abrutschen gesichert sein
Die Silos müssen stoßfrei befüllt werden. Der im Silo entstehende Füll-
.
Werden Baustellensilos im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, so ist
druck darf 0,1 bar nicht überschreiten. Das Ablassen des Restdrucks aus
seitens des Nutzers bei der Gemeinde oder unteren Verkehrsbehörde eine
dem Füllfahrzeug darf nicht über das Baustellensilo erfolgen.
entsprechende Sondernutzungserlaubnis für die betroffene Fläche einzu-
holen und dem Silosteller/(Mörtel-)Hersteller vor dem Aufstellen nachzu-
Vor dem Verladen des Silos auf das Silostellfahrzeug müssen alle vom
weisen. Das jeweilige Silo muss mit reflektierenden Folien in den Farben
Betreiber angebauten Maschinen oder Anlagen entfernt sein. Vor dem
Transport müssen Dach- und Standrahmen des Silos von Verschmutzun-
Rot und Weiß sowie Warnlampen gekennzeichnet werden.
gen gesäubert sein. Siloverschlusskappen müssen beim Transport ge-
Die Bodenbelastung beträgt bei einem gefüllten Silo bis zu 0,3 N/mm². schlossen sein.
Dementsprechend ist die Tragfähigkeit des Aufstellplatzes sicherzustel-
len. Bei unzureichender Tragfähigkeit des Bodens ist eine Fundamentie- Beim Verladen des Silos auf das Silostellfahrzeug dürfen sich keine unbe-
rung durchzuführen. Im Regelfall sind Stahlbetonfundamente zu wählen. fugten Personen im Gefahrenbereich des Baustellensilos aufhalten.
Dabei ist Platten- oder Streifenfundamenten der Vorzug vor Einzelfunda-
menten zu geben. Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung und das Betreiben
von Drucksilos
Anstelle von Betonfundamenten kann auch ein Schwellenlager angelegt
werden, wenn ein tragfähiger Untergrund mit einer zulässigen Boden- Vor dem Druckaufbau ist zu kontrollieren, ob die Einblas- und Entlüf-
pressung von mehr als 0,2 N/mm² vorhanden ist. Für ein Schwellenlager tungsleitung sowie der Domdeckel geschlossen und dicht sind. Das
verwendete Bohlen müssen mindestens 3,0 bis 3,5 m lang, 30 cm breit Überprüfen bzw. Anlüften des Sicherheitsventils ist regelmäßig durchzu-
und 8 cm dick sein. Die Schwellen sind auf der Baustelle bereitzustellen, führen. Es dürfen nur vom Hersteller bzw. Eigentümer des Behälters zu-
ggf. sind die Einbindetiefen von Fundamenten nach DIN 1054 zu beach- gelassene Verdichter zur Herstellung des Überdrucks verwendet werden.
ten. Für die zulässige Belastung des Baugrundes gilt DIN 1054. In Zwei- Silos müssen vor dem Befüllen drucklos gemacht werden. Der Kugelhahn
felsfällen ist stets eine Berechnung bzw. ein Bodengutachten erforderlich. muss geschlossen sein.
Beim Aufstellen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahren- Der Betriebsdruck von 2 bar darf nicht überschritten werden. Vor dem
bereich des Silos befinden. Beim Aufstellen im Bereich von Baugruben täglichen Arbeitsende und dem Transport müssen die Silos drucklos ge-
und Gräben ist gemäß DIN 4124 Baugruben und Gräben/Böschungen, macht werden.
Arbeitsraumarbeiten, Verbau darauf zu achten, dass der notwendige Si-
cherheitsabstand gewährleistet ist. Die unter Druck stehenden Silos dürfen unter keinen Umständen geöff-
net werden.
Baustellensilos dürfen nur an den Aufnahmebeschlägen und nur mit da-
für geeigneten Geräten durch befugtes Personal transportiert oder um- Änderungen oder Reparaturen dürfen nur vom Lieferanten oder mit sei-
gestellt werden. nem ausdrücklichen Einverständnis durchgeführt werden.
Ein Krantransport ist nur nach Maßgabe des Siloherstellers (gemäß Be- Der Domdeckel darf auf der Baustelle grundsätzlich nicht geöffnet wer-
triebsanleitung für das Silo) und nur im restlos entleerten Zustand zuläs- den! Achtung, Lebensgefahr!
sig. Ggf. ist Rücksprache mit dem Silosteller zu halten.
Leere Behälter müssen ggf. gegen Windkräfte verankert werden, beson-
Im Zuge der Siloaufstellung händigt der Hersteller dem Betreiber des Bau- dere Vorsicht ist geboten im Randbereich von Baugruben, Rohrgräben,
stellensilos eine Betriebsanleitung aus, die ggf. auch damit verbundene Böschungen u. ä., bei aufgeschüttetem Boden, bei längerer Standzeit des
Geräte (z. B. Rüttler, Mischmaschine) umfasst. Der Betreiber setzt die In- Behälters sowie bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. gefrore-
halte der Betriebsanleitung in eine baustellenbezogene Betriebsanwei- nem Boden).
sung um. Beispiele für eine Betriebsanleitung befinden sich in der BGR
117-2. Für den elektrischen Anschluss ist eine Zuleitung 32 Amp. und ein
Wasseranschluss ¾ Zoll erforderlich. Beim Einsatz von mobilen Strom-
Zur Verbesserung des Materialauslaufverhaltens dürfen nur vom (Silo-) erzeugern zum Betrieb des Silos – müssen diese eine Leistung von
Hersteller genehmigte und werkseitig montierte Rüttler verwendet wer- min. 13,6 kW oder 17 kvA nachweisen.
den. Zur Befestigung des Rüttlers dient ausschließlich die angeschweißte
Rüttlerplatte. Ein Rüttler darf nur zeitgleich mit einer Förderanlage oder
der Mischmaschine in Betrieb sein. Bei leeren Silos ist der Rüttler sofort
auszuschalten.
JURALITH Baustoff GmbH
Die Entlüftungsleitungen drucklos betriebener Silos sind stets offen zu Deuerlinger Straße 43
halten; es darf sich weder Druck noch Unterdruck im Behälter aufbauen. 93351 Painten
Tel. +49 (0) 9499 9418-10
Während der Standzeit ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig Fax +49 (0) 9499 9418-45
auf etwaiges Einsinken zu beobachten. Ggf. sind rechtzeitig Gegenmaß- www.juralith.com
nahmen einzuleiten. info@juralith.com
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