Page 30 - juralith_lieferprogramm_2025
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                   AUFSTELLUNGS-, MIET- UND LEIHBEDINGUNGEN
                  für Baustellensilos, Container, Mischaggregaten u. ä.

                 Allgemein:
                 Bestellannahme      Bestellungen sind in elektronischer Form (bestellung@juralith.com) an unsere Auftragsannahme unter Angabe
                                     der Angebotsnummer zu übermitteln. Dies gilt sowohl bei Abholung als auch bei Belieferung.

                 Mindestrechnungsbetrag  Bei Rechnungen unter netto 25,00 € wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von netto 10,00 € in Rechnung gestellt.
                 Kundenseitige       Aufträgsänderungen gelten als Neubestellung. Änderungen sind spätestens bis zur Kommissionierung möglich.
                 Aufträgsänderung    Bei Sonderprodukten und späterer Änderung ist der Kunde zur Abnahme der Ware verpflichtet
                 Warenrücknahme      Eine Warenrücknahme ist nur in besonderen Fällen und nach vorheriger Rücksprache mit einem von uns erstellten
          LEIHBEDINGUNGEN  Lieferzeit  Der Artikel mit der längsten Vorlaufzeit bestimmt die Lieferzeit des Gesamtauftrags.
                                     Rückgabeschein möglich. Anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt. Keine Warenrücknahme bei nicht lager-
                                     haltenden Produkten.
                                        Lagerhaltend (innerhalb 4 von Werktagen)
                                        Innerhalb von 8 Werktagen
                                        Auf Anfrage

                                     Eine Auslieferung bezieht sich auf eine unbestimmte Tageszeit.
                 Zusatzleistungen
                                     Leerfahrten und Wartezeiten auf der Baustelle, die weder wir noch unsere Logistik-Vertragspartner zu vertreten
                                     haben, müssen gesondert berechnet werden.
                                     Ebenso Mehraufwendungen, die durch Behinderungen z. B. Unterlagshölzer beschaffen, Maschinenumbau,
                                     Beseitigen von Mulden etc. entstehen
                 Sackware und Gebinde:
                 Ab Werk Konditionen  Diese gelten in Verbindung mit den jeweilig anfallenden Fracht- und Transportkosten
                 Abnahme Einzelstücke:  Bei Abnahme Einzelstücke (< 1 Palette)         10 % auf Warenwert/Produkt
                 Warenrückgabe       Bei frachtfreier Rücklieferung nach vorheriger Genehmigung    30 % Abschlag vom Warenwert,
                 Sackware und Gebinde:  und einem von uns erstellten Warenretoureschein;    bzw.
                                     Warenrückgabe Mindestgebühr                       75,00 €
                                     Abholung durch JURALITH                           Frachtkosten nach Aufwand
                                                                                       bzw. Frachttabelle
                                     Keine Rückgabe von Sonderbestellungen, nicht lagerhaltenden Produkten sowie abgelaufener,
                                     beschädigter oder angebrochener Ware.
                                     Aufwands- und Entsorgungskosten bei Rückgabe nicht    Trockenmörtelprodukte 80,00 €/t
                                     verkaufsfähiger Ware                              Sonstige Produkte nach Aufwand
                 Logistik und Transport  Euro-Paletten Verrechnung                     15,00 €/St.
                                     Gutschrift bei ordnungsgemäßer frachtfreier Rückgabe/Tausch  12,50 €/St.
                                     Kranentladung/Abladen                             10,00 €/Hub
                                     Entladehilfe > 3000 kg                            90,00 - 180,00 €
                                     1. Stunde frei, ab der zweiten Stunde             85,00 €/Stunde
                                     Witterungsschutz durch foliengewickelte Paletten  8,00 €/St.
                                     Witterungsschutz durch beigestellte PE-Haube      8,00 €/St.
                                     Gefahrgut GGVS-Zuschlag                           30,00 €

                 Siloware:
               1.   Wir stellen technisch geeignete Baustellensilos, Container, Mischgeräte, u. ä. zur Verfügung.
               2.   Die Aufstellung und Benutzung der unter 1. genannten Geräte hat nach den Richtlinien der Bau-Berufsgenossenschaft zu erfolgen. Für die ordnungsgemäße Auf-
                  stellung der Silos/Container ist allein der Besteller verantwortlich. Er hat den Aufstellungsort zu bezeichnen sowie vor der Aufstellung vorzubereiten, wodurch die
                  ausreichende Standfestigkeit der Behälter mit Gesamtgewicht von ca. 40 to – auch für ungünstige Witterungsverhältnisse – gewährleistet bleibt. Die Zufahrt zum
                  Aufstellungsort muss so beschaffen sein, dass die Anfahrt von LKWs mit einem Gesamtgewicht von 32 to bei Containern/Silos und von 40 to bei Anlieferung von
                  losem Material in Silofahrzeugen zum Einblasen von Silos jederzeit ungehindert möglich ist.
               3.   Der Besteller hat zu prüfen, ob für die Aufstellung des Silos/Containers an dem von ihm vorgesehenen Ort privatrechtliche oder öffentlich rechtliche Genehmigungen er-
                  forderlich sind. Ggf. hat er diese auf seine Kosten einzuholen. Mit Beginn des Abladens der unter 1. genannten Geräte auf der Baustelle geht die Haftung für alle mit dem
                  Vorhandensein und dem mit der Art der Aufstellung verbundenen Gefahren auf den Mieter über. Siehe hierzu Punkt „Bedingungen zum Aufstellen von Baustellensilos“.
               4.   Der Mieter hat die erforderlichen Arbeitskräfte, die mit dem Ab- und Wiederaufladen der unter 1. genannten Geräte verbunden sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
               5.   Der Mieter wird von seiner Haftung erst nach erfolgtem Wiederaufladen der unter 1. genannten Behälter und Geräte befreit. Wir empfehlen insofern, bauseits eine
                  entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
               6.   Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der genannten Behälter und Geräte ist dem Mieter nicht gestattet. Von einer Prüfung oder jeder anderen Beein-
                  trächtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Ohne unsere Genehmigung dürfen die Behälter und Geräte nicht zu einer
                  anderen Baustelle umgestellt werden.
               7.   Von Schäden an unseren Behältern und Geräten oder mangelnder Betriebsbereitschaft muss uns unverzüglich telefonisch oder schriftlich Mitteilung gemacht
                  werden. Änderungen oder Reparaturen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Der Mieter haftet uns gegenüber für durch unsachgemäße
                  Behandlung verursachte Schäden. Für sämtliche dem Kunden vermietete oder leihweise überlassene Maschinen und Mörtelschläuche ist der Kunde für entstehende
                  Schäden verantwortlich. Schläuche werden nur für die 1. Baustelle zur Verfügung gestellt.
               8.   Vor Rücknahme müssen die Silos/Container vollständig geleert werden, sowie diese und die Geräte gereinigt sein und ihren ursprünglichen technischen Zustand haben.
               9.   Für Container- und Gerätebestellung gelten unsere Konditionen gemäß gültiger Preisliste.
               10.  Leerfahrten und Wartezeiten auf der Baustelle, die weder wir noch unsere Umsteller zu vertreten haben, müssen gesondert berechnet werden. Die Miete ist zum Zeit-
                  punkt der Rechnungsstellung sofort fällig. Kosten für die Wartezeiten und Arbeitsausfall, welche durch verspätete Materiallieferung oder Maschinenausfall entstehen,
                  werden von uns nicht ersetzt.
               11.  Mit der Anlieferung/Montage von Maschinen und Geräten erkennt der Mieter die Mietbedingungen an. Für sämtliche im Zusammenhang mit der von JURALITH gelie-
                  ferten Silo- und Maschinentechnik entstehenden Schäden ist nach Anlieferung der Silo- und Maschinentechnik der Mieter verantwortlich. Der Mieter haftet auch für
                  Verlust/Beschädigung der überlassenen Gegenstände (z. B. Diebstahl oder Vandalismus durch Dritte) und hat insoweit geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.



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